Unsortierte Belege. Fehlende Nachweise. Nacharbeit, die keine Gebühr abdeckt.

Ich bringe Ihren Mandanten bei, wie sie liefern

Nicht einmal aufräumen, sondern gemeinsam einrichten. Ich arbeite mit Ihren Mandanten an deren eigenem System und baue mit ihnen einen festen Ablauf für Belege und Unterlagen auf. Ich führe keine Bücher im Auftrag. Ich bin für Sie keine Konkurrenz.

Keine Buchführung im Auftrag Tätig nach § 6 Nr. 3 StBerG AVV und Berufshaftpflicht Entlastung auf beiden Seiten Zeitgewinn
Sie kennen das

Nicht die Buchführung kostet Sie Zeit, sondern das Beschaffen der Unterlagen

Der fachliche Teil ist selten das Problem. Die Herausforderung ist die Belegorganisation des Mandanten, irgendwo, irgendwann, unvollständig.

Belege kommen zu spät

Kurz vor Fristende trifft ein Schuhkarton ein. Oder eine Mail mit vierzig Fotos in beliebiger Reihenfolge. Die Vorarbeit landet bei Ihnen.

Nacharbeit deckt keine Gebühr ab

Dreimal erinnern, zweimal telefonieren, einmal erklären, warum der Bewirtungsbeleg so nicht reicht. In der laufenden Gebühr ist davon nichts enthalten.

Es wiederholt sich jedes Jahr

Wer die Unterlagen einmal für den Mandanten sortiert, sortiert sie im nächsten Jahr wieder. Nichts daran verändert das Verhalten.

Die Unterstützung

Woran ich mit meinen Mandanten arbeite

Vier Termine à 90 Minuten, einzeln und am eigenen Bildschirm. Danach können sie es. Und Sie bekommen Unterlagen, bei denen Sie nicht nachfassen müssen.

  • Lexware Office einrichten und verstehen
  • Einen festen Belegweg aufbauen, eine Regel pro Belegtyp
  • Belege digitalisieren, benennen, zuordnen
  • Vollständigkeit selbst prüfen, bevor etwas rausgeht
  • Angebote, Rechnungen, offene Posten, Mahnwesen
  • Unterlagen so aufbereiten, wie Ihre Kanzlei sie braucht

Auf Wunsch schaue ich danach monatlich in das System des Mandanten, bevor eine Lücke bei Ihnen ankommt.

Klare Grenze

Ich richte ein, ich buche nicht

Meine Tätigkeit richtet sich nach § 6 Nr. 3 StBerG. Damit Sie das nicht selbst prüfen müssen, steht hier beides nebeneinander.

Das mache ich

Ich zeige Ihrem Mandanten mechanische Arbeitsvorgänge bei der Führung von Büchern, also Belege ordnen und digitalisieren, Vollständigkeit prüfen, Daten vorkontierter Belege erfassen, Unterlagen übergabefertig zusammenstellen. Er führt sie danach selbst aus.

Das mache ich nicht

Keine laufende Buchführung im Auftrag. Keine Kontierung. Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, keine Abschlüsse, keine Steuererklärungen. Keine steuerliche oder rechtliche Beratung, auch nicht nebenbei im Gespräch.

Wenn ein Mandant mich etwas Steuerliches fragt, lautet meine Antwort: „Das klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.“

  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Vertragliche Verschwiegenheit, die über das Mandatsende hinaus gilt
  • Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 100.000 € je Schadensfall, 300.000 € im Jahr, Nachweis auf Verlangen
  • Löschprotokoll bei Vertragsende, damit nachvollziehbar bleibt, was wann entfernt wurde
So läuft es

Zusammenarbeit in drei Schritten

1

Wir sprechen kurz

Dreißig Minuten, in denen Sie mir sagen, in welchem Format Sie Unterlagen brauchen. Und woran es bei Ihren Mandanten regelmäßig hakt.

2

Sie empfehlen mich weiter

An die Mandanten, bei denen es jedes Jahr dieselbe Geschichte ist. Der Vertrag läuft zwischen dem Mandanten und mir. Sie tragen kein Risiko und keine Kosten.

3

Der Mandant kann es danach selbst

Er liefert vollständig und in Ihrem Format, weil er weiß, worauf es ankommt. Was früher Rückfragen und Nacharbeit gekostet hat, klärt er vorher selbst. Das bleibt auch im nächsten Jahr so, ohne dass jemand nachhilft.

Lassen Sie uns kurz sprechen

Dreißig Minuten, unverbindlich. Wenn es nicht passt, kostet es Sie nichts außer der halben Stunde.